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Niederhausen an der Nahe
Anleinpflicht für Hunde im Außenbereich Wir weisen noch einmal auf die seit 28.6.2000 geltende Gefahrenabwehrverordnung über die Anleinpflicht für Hunde hin. Danach dürfen Hunde innerhalb der Ortslage nur noch eingeleint ausgeführt werden. Dies gilt für die Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg und alle Ortsgemeinden. Dies bedeutet, dass die Hunde auch nicht unbeaufsichtigt aus dem Haus bzw. vom Grundstück laufen dürfen. Außerorts sind die Hunde sofort und unaufgefordert anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern. Zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang müssen die Hunde auch außerhalb der bebauten Ortslage generell angeleint werden. Im Außenbereich und insbesondere im Wald kommen noch jagdrechtliche Vorschriften hinzu. Danach dürfen Hunde im Jagdbezirk nicht unbeaufsichtigt laufen gelassen werden. Hunde, die weiter als 200 m entfernt von der Bebauung ohne Aufsicht des Hundehalters beim Aufsuchen und Hetzen von Wild angetroffen werden, dürfen im Extremfall vom Jagdpächter getötet werden. Verstöße gegen die Gefahrenabwehrverordnung können mit einem Bußgeld geahndet werden. Wir bitten um Beachtung. Verbandsgemeindeverwaltung als Ordnungsbehörde
GLASCONTAINER Bitte beachtet die an den Glascontainern angegebenen Einwurfzeiten:
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